Bundesrat stimmt neuer Honorarordnung zu

Somit kann die neue HOAI nun bald in Kraft treten. Für Immobiliensachverständige bedeutet das, dass sie sehr bald ihre Honorare frei aushandeln können. Sie sind dann nicht mehr an staatlich verordnete Honorarvorgaben gebunden.

Die meisten Immobiliengutachter handhaben dies schon seit Jahren so und vereinbaren eine Pauschale im Rahmen der HOAI. Sie als Kunde haben dann einen Festpreis und brauchen nicht zu befürchten, der Verkehrswert im Rahmen der Immobilienbewertung würde mit Absicht nach oben angehoben werden um ein höheres Honorar verlangen zu können.

Die HOAI-Novelle soll generell Anreize für kostensparendes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglichen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen. Durch ein so genanntes Baukostenmodell sind die Honorare künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Alle Tabellenwerte werden um 10 Prozent erhöht.

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